Vorsorgeuntersuchungen
Bei der Zahnvorsorgeuntersuchung werden die Zähne und der Mundraum durch den Zahnarzt eingehend auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten untersucht. Zuerst werden die Zähne untersucht und die Befunde in einem Zahnschema festgehalten. Anschließend wird die gesamte Mundschleimhaut und die Zunge (Zungengrund, Zungenränder) auf Veränderungen untersucht.
Es folgt die Erhebung des Parodontalen Screening Index (PSI) mit dem die Zahnfleischtaschentiefe gemessen wird. Aus Letzterem lassen sich parodontale Erkrankungen ableiten. Gegebenenfalls wird die Funktionstüchtigkeit vorhandenen Zahnersatzes geprüft.
Bei Bedarf oder je nach individueller Situation können sich weitere Untersuchungen, wie zum Beispiel eine Röntgenuntersuchung, eine Sensibilitätsprüfung und ein Perkussionstest der Zähnen anschließen. Die Ergebnisse aller Untersuchungen werden erfasst.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten einer normalen Vorsorgeuntersuchung einmal pro Halbjahr, wobei ein Mindestabstand von 4 Monaten einzuhalten ist. Die Vorsorgeuntersuchen können in das Bonusheft der Krankenkassen eingetragen werden, dieses ist der Nachweis regelmäßig durchgeführter Untersuchungen beim Zahnarzt und einer ausreichenden Mundhygiene. Das Bonusheft benötigen gesetzlich Krankenversicherte als Nachweis für den Anspruch auf einen erhöhten Festzuschuss zur Regelversorgung bei Zahnersatzbehandlungen.